Die im Herbst 1988 begonnenen Vorarbeiten für eine Reform der steuerlichen Behandlung von Umgründungen wurden nach intensiver Beratung und Diskussion in Expertenkreisen mit dem nunmehr zur Begutachtung versendeten Entwurf eines Umgründungssteuergesetzes abgeschlossen. Mit diesem Entwurf wird die erste Etappe der Steuerreform abgeschlossen. Das neue Umgründungssteuergesetz soll Teil des allgemeinen Steuerrechts werden und daher Dauerwirkung besitzen. Es soll für Umgründungen gelten, die ab 1. 1. 1992 bei den zuständigen Behörden angemeldet werden und damit nahtlos an das auslaufende Strukturverbesserungsgesetz anschließen.