ABGB § 863
Durch regelmäßige Zahlung des Lohnes an einen bestimmten Ort kann eine schlüssige Vereinbarung über den Lohnzahlungsort Zustandekommen. Bei deren Vorliegen ist die Frage, ob die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung des Arbeitsentgelts nach der Verkehrssitte eine Holschuld bzw eine Schickschuld ist, ohne rechtliche Bedeutung.