JournG: § 8
ABGB § 1295 Abs 2
1. Löst der Veräußerer einer Zeitungsunternehmung iSd § 8 JournG vor dem Unternehmensübergang das Arbeitsverhältnis mit dem Redakteur lediglich in der Absicht auf, diesen um die Abfertigungsansprüche nach dem JournG zu bringen (oder tritt dieser Schädigungszweck ganz augenscheinlich in den Vordergrund), so ist der Veräußerer nach § 1295 Abs 2 ABGB schadenersatzpflichtig.