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Die „teure“ Freundin

WirtschaftsrechtRdW 1991, 226 Heft 8 v. 1.8.1991

Seitensprünge können (finanziell) teuer zu stehen kommen, insbesondere wenn ein schon etwas angegrauter Herr eine wesentlich jüngere Dame über mehrere Jahre an sich binden will. Diese Binsenweisheit erfuhr ein nunmehr längst emeritierter Universitätsprofessor, der als verheirateter 63jähriger mit seiner um 35 Jahre jüngeren Assistentin ein intimes Verhältnis hatte, am eigenen Leibe bzw Geldbörsel. Er hatte nämlich seiner Geliebten zum Erwerb und zur Renovierung eines Häuschens nach und nach über eine Million Schilling gegeben. Als die Beziehung nach 13 Jahren in Brüche ging, verlangte er, als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen zu werden, in eventu die Rückzahlung des hingegebenen Betrages samt angemessener Verzinsung. Da sich die Ex-Freundin unter Hinweis auf den Schenkungscharakter der Zuwendungen dazu nicht bereit fand, ging der nun nicht mehr so galante Herr zu Gericht.

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