ArbVG §§ 115 ff
Auch bei Fortzahlung von Provisionsverdiensten für Zeiten der Freistellung des Betriebsratsmitgliedes ist vom mutmaßlichen Verdienst auszugehen, also dem, was der betreffende
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ArbVG §§ 115 ff
Auch bei Fortzahlung von Provisionsverdiensten für Zeiten der Freistellung des Betriebsratsmitgliedes ist vom mutmaßlichen Verdienst auszugehen, also dem, was der betreffende
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