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Fortzahlung von Provisionsverdiensten bei teilweise freigestelltem Betriebsratsmitglied

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1991, 211 Heft 7 v. 1.7.1991

ArbVG §§ 115 ff

Auch bei Fortzahlung von Provisionsverdiensten für Zeiten der Freistellung des Betriebsratsmitgliedes ist vom mutmaßlichen Verdienst auszugehen, also dem, was der betreffende

Seite 211


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