Gleichzeitig mit den neuen Vermietungs- und Verpachtungs- Richtlinien hat das BMF eine Neufassung der Richtlinien zu § 30 EStG herausgegeben. Sie sind auf offene Fälle ab 1989 anzuwenden. Gegenüber den bisherigen Spekulations-Richtlinien (vgl AÖF 1989/270) haben sich folgende Änderungen bzw Ergänzungen ergeben: