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Kein ermäßigter Steuersatz bei mehrjährigem Zufluß

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1991, 131 Heft 4 v. 1.4.1991

EStG § 37

Bei Einkünften nach § 37 Abs 2 EStG muß es sich um solche handeln, die ausnahmsweise und einmalig in einem bestimmten Jahr anfallen. Zweck des § 37 Abs 1 EStG ist alleine die

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