IESG § 7 Abs 1
Bei Masseforderungen ist das Arbeitsamt nur an eine darüber ergangene gerichtliche E gebunden; ein vor Gericht getroffener Vergleich kann nicht als solche angesehen werden.
OGH 13. 6. 1990, 9 Ob S 8/90 (OLG Innsbruck 15. 2. 1990, 12 Rs 11/90; KG Ried im Innkreis 15. 11. 1989, 5 Cgs 37/89)