ABGB §§ 1157 Abs 1, 1311
ASchG § 12 Abs 2, § 14 Abs 4, § 16 Abs 1
Ein Schadenersatzanspruch nach einem Brand im Zimmer eines Personalwohnhauses kann nicht allein auf eine Verletzung der Schutznorm des § 12 Abs 2 ASchG (über die Prüfung von Feuerlöschgeräten, entsprechende Instruktionen usw) durch den Arbeitgeber gestützt werden, wenn zum Zeitpunkt der Entdeckung des Brandes dessen Bekämpfung auch durch entsprechend unterrichtete Personen mit Feuerlöschgeräten nicht mehr möglich gewesen wäre.