GmbHG §§ 35 Abs 1 Z 1, 82
Bei Übertragung eines Geschäftsanteiles an einer GmbH unter Lebenden gehen mit dem Geschäftsanteil auf den Erwerber die zum Übertragungsstichtag bestehenden Gewinnbezugsrechte sowie die bereits bestehenden Gewinnauszahlungsansprüche über.