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Fehlüberweisung und Bankhaftung

WirtschaftsrechtRdW 1991, 102 Heft 4 v. 1.4.1991

Die weitaus meisten Zahlungen im Überweisungsverkehr gelangen auf das (richtige) Konto des Begünstigten. Bisweilen kommt es dabei aber zu Fehlern. Ursache dafür ist oft das Einsetzen einer falschen Kontonummer im Überweisungsauftrag. Da die Banken bei Verbuchungen grundsätzlich nur die Nummer, nicht aber den Wortlaut (Namen, Firma uä) des Empfängerkontos berücksichtigen, wird der überwiesene Betrag auch dann dem durch die (falsche) Nummer bezeichneten Konto gutgeschrieben, wenn dieses auf einen anderen Namen als den im Überweisungsauftrag angegebenen lautet.

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