In seiner E 15. 11. 1990, 7 Ob 615/90 (vgl unten S 109), unternahm der OGH einen neuerlichen Versuch, die in Lehre und Rechtsprechung umstrittene Frage des Zurückbehaltungsrechts des Werkunternehmers einer überzeugenden Lösung zuzuführen. Im konkreten Fall ging es um den geradezu klassischen Fall, daß jemand seinen unter Eigentumsvorbehalt erworbenen PKW reparieren ließ. Der Vorbehaltsverkäufer trat vom Kaufvertrag über den PKW zurück, da der Käufer die fälligen Raten nicht gezahlt hatte, und verlangte das Fahrzeug vom Reparaturunternehmer heraus. Dieser war dazu nur gegen Zahlung des Werklohnes bereit.