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Keine GewSt-Kürzung für Veräußerungsgewinn einer GmbH hinsichtlich eines KG-Anteils

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1991, 100 Heft 3 v. 1.3.1991

GewStG: § 8 Z 2

Die Anwendung der KUrzungsbestimmung des § 8 Z 2 GewStG ist davon abhängig, daß die Personengesellschaft, an welcher die Beteiligung besteht, ein Gewerbebetrieb ist. Die Betriebsveräußerung liegt bei Personengesellschaften außerhalb der (geringsten) gewerblichen Tätigkeit, sodaß die Anwendung von § 8 Z 2 GewStG schon aus diesem Grund ausgeschlossen ist.

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