EStG:§§ 6 Z 5, 27
KStG: § 8
1. Überlassung eines im Eigentum einer GmbH stehenden Einfamilienhauses (einer Wohnung) an einen Gesellschafter
Für die Frage des Vorliegens einer verdeckten Ausschüttung schließt sich das BMF der angesprochenen Rechtsauffassung des VwGH (Erk 20. 4. 1982, 81/14/120-123, 82/14/94, 95) vollinhaltlich an. Danach liegt insoweit eine verdeckte Ausschüttung vor, als der Mittelwert, der sich aus der Absetzung für Abnutzung zuzüglich Nebenkosten sowie einer angemessenen Kapitalverzinsung einerseits und dem höchsten erzielbaren Mietzins andererseits ergibt, höher ist als der mit dem Gesellschafter vereinbarte Mietzins.