PrG: § 11 c Abs 2
UWG §§ 1, 2
§ 11 c Abs 2 Satz 2 PrG idF BGBl 1988/337 ist teleologisch dahin zu reduzieren, daß Preisankündigungen bei „Lieferung frei Haus“ nicht darunter fallen.
PrG: § 11 c Abs 2
UWG §§ 1, 2
§ 11 c Abs 2 Satz 2 PrG idF BGBl 1988/337 ist teleologisch dahin zu reduzieren, daß Preisankündigungen bei „Lieferung frei Haus“ nicht darunter fallen.