Schon kurze Zeit nach Abschluß des Koalitionsübereinkommens zwischen den Regierungsparteien folgte nun der erste Schritt zur Verwirklichung im Wohnrechtsbereich: Am 1. 3. 1991 trat das 2. Wohnrechtsänderungsgesetz (2. WÄG), BGBl 1991/68, in Kraft, mit dem vor allem das WGG und das MRG novelliert werden, das aber auch Maßnahmen zur Hilfe für Wohnungssuchende vorsieht. Hier sollen hauptsächlich die wichtigsten Änderungen des MRG und die zuletzt erwähnten Regelungen in einem kurzen Überblick dargestellt werden.