GewO 1994 § 39 Abs 4 und 5
ABGB § 1041
Unterläßt der Gewerbeinhaber gegenüber der Beh die Anzeige über das Ausscheiden des gewerberechtlichen Geschäftsführers, so kann dieser daraus keinen Verwendungsanspruch wegen weiterhin erfolgender Zurverfügungstellung der Gewerbeberechtigung ableiten.