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Berechnung der Entschädigung nach § 25 HVG

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1991, 48 Heft 2 v. 1.2.1991

HVG § 25

Bei der Berechnung der Entschädigung nach § 25 HVG ist nur auf die Zuführung neuer Kunden Bedacht zu nehmen, nicht aber - auch wenn Gebietsschutz vereinbart war - auf die Betreuung von Altkunden; eine Kürzung der nur vom Umsatz mit den neu zugeführten Kunden zu berechnenden Entschädigung kommt dann nicht in Frage.

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