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Direkter Ersatzanspruch des Versenders gegen Zwischenspediteur bei Nichtbefolgung einer Weisung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1991, 46 Heft 2 v. 1.2.1991

ABGB §§ 881, 1295

HGB § 407

Der Vertrag zwischen dem Spediteur und dem Zwischenspediteur entfaltet Schutzwirkungen zugunsten des Versenders; der Zwischenspediteur haftet daher diesem, wenn er dessen die Kaufpreisforderung sichernden Auslieferungsanweisungen nicht nachkommt.

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