EStG § 19
Das Gehalt des Geschäftsführers einer zahlungsfähigen GmbH fließt im Hinblick auf dessen Stellung innerhalb der GmbH mit der Gutschrift zu. Dies gilt auch dann, wenn der Geschäftsführer diese Gutschrift aus wirtschaftlichen Gründen nicht „behoben“ hat.
VwGH 20. 6. 1990, 89/13/0202