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Kein Entgelt für eigenmächtig angetretenen Urlaub

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1991, 22 Heft 1 v. 1.1.1991

UrlG § 4 Abs 1

AngG §§ 8, 27 Z 4

Die Zeit der Abwesenheit vom Dienst nach einem unerlaubten eigenmächtigen Urlaubsantritt ist nicht als Urlaubsverbrauch zu qualifizieren, sondern als Unterlassen der Dienstleistung ohne rechtmäßigen Hinderungsgrund; bei nachfolgender Entlassung steht daher kein Entgeltanspruch für diesen Zeitraum zu.

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