vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausfallsbürgschaft (§ 98 EheG) auch bei Exekution

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1991, 15 Heft 1 v. 1.1.1991

ABGB § 1346

EheG § 98

EO §§ 35, 40

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!