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Fahrlässige Abgabenverkürzung wegen falschem Entnahmewert

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1991, 376 Heft 12 v. 1.12.1991

FinStrG § 8 Abs 2

Setzt der StPfl offenbar willkürlich einen zu niedrigen Entnahmewert (Teilwert) an, den er trotz Vorhalt nicht erklären kann, dann hat er offenkundig die notwendige Sorgfalt verletzt und macht sich damit der fahrlässigen Abgabenverkürzung schuldig.

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