EStG: § 33 Abs 4, § 57 Abs 2
Vom Ehepartner des StPfl gem § 112 Z 7 EStG 1988 steuerfrei bezogene Wertpapierzinsen von mehr als 10.000 S sind für die Gewährung des Alleinverdienerabsetzbetrages auch dann nicht schädlich, wenn der Ehepartner für Zwecke der KESt-Rückerstattung eine Veranlagung dieser Wertpapierzinsen zur ESt beantragt.