EStG: § 4 Abs 4, § 16
Gegen die steuerliche Anerkennung eines in ein betriebliches Kraftfahrzeug eingebauten Computer-Fahrtenbuches samt den daraus resultierenden Daten bestehen keine steuerlichen Bedenken.
Das Gerät ist den selbständig bewertbaren Sondereinrichtungen gem Abschn 55 Abs 15 EStR 1984 zuzurechnen (daher ist ein Investitionsfreibetrag von 20 % zulässig; eine Anrechnung auf die Angemessenheitsgrenze von 467.000 S erfolgt nicht).