EStG: § 34
Bei einer Schwangerschaft handelt es sich um keine Krankheit. Allenfalls könnten Aufwendungen für eine Geburt in der Sonderklasse außergewöhnliche Belastungen sein, wenn triftige medizinische Gründe (konkrete Gefahr von Komplikationen medizinischer Art) eine Betreuung durch den eigenen Arzt erfordern.