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Investitionsfreibetrag bei Rückvermietung und Rückveräußerung gebrauchter Wirtschaftsgüter

SteuerrechtW. DoraltRdW 1991, 370 Heft 12 v. 1.12.1991

Für gebrauchte Wirtschaftsgüter darf ein IFB zwar grundsätzlich geltend gemacht werden, der IFB ist allerdings unter anderem ausgeschlossen „- für gebrauchte Wirtschaftsgüter, die unmittelbar oder mittelbar zur entgeltlichen Überlassung an den Veräußerer (sale and lease back) oder zur Rückveräußerung an den Veräußerer (sale and sale back) bestimmt sind.“

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