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Die neue Zulassungsabgabe

SteuerrechtO. H.RdW 1991, 368 Heft 12 v. 1.12.1991

Aufgrund eines Initiativantrages vom 5. 12. 1991 hat sich das Parlament noch vor Weihnachten mit einem umfassenden Steuerpaket zu beschäftigen. Darin enthalten ist ua die allgemein als „Zulassungssteuer“ betitelte Abgabe (deren offizieller Name allerdings „Normverbrauchsabgabe“ - Kurztitel „NoVAG“ - lautet), die bereits mit 1. 1. 1992 in Kraft treten soll. Die neue Abgabe soll den erhöhten USt-Satz von 32 % durch eine verbrauchsorientierte Einmalbesteuerung von neu zugelassenen Kraftfahrzeugen ersetzen. Die Einhebungstechnik ist im wesentlichen der USt nachgebildet. Die Konzeption sieht einen nahtlosen Übergang vor, sodaß der Endverbraucher des Fahrzeugs entweder den erhöhten USt-Satz oder die Normverbrauchsabgabe zu tragen hat. Im folgenden werden die Grundzüge der Abgabe kurz dargestellt:

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