KO idF vor 1. 7. 2010 § 25 Abs 1
ABGB: §§ 1161, 1162 b
Sowohl § 1162 b ABGB als auch der durch § 1161 ABGB verwiesene § 25 KO gehen nicht von der persönlichen Abhängigkeit des Arbeitnehmers aus und sind nicht am Schutz des sozial Schwächeren orientiert, weshalb sie auch auf freie Dienstverhältnisse anwendbar sind.