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Unschlüssigkeit der Klage bei objektiver Klagenhäufung; Sorgfaltspflicht eines Kreditvermittlers

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1991, 357 Heft 12 v. 1.12.1991

HGB §§ 93, 98

ZPO § 226

Werden mehrere gleichartige Ansprüche in einem Pauschalbetrag zusammengefaßt eingeklagt, ist dieser entsprechend aufzugliedern, um den Bestimmtheitserfordernissen des § 226 ZPO gerecht zu werden; die kl P darf auch nicht während des Rechtsstreites innerhalb einer begehrten Globalsumme ihren Standpunkt willkürlich wechseln.

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