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Firmenrechtliche Haftung nach einer GmbH

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1991, 356 Heft 12 v. 1.12.1991

HGB § 25

Führt der (Allein-)Gesellschafter einer GmbH den wesentlichen Teil ihres Handelsgeschäftes - und sei es auch als (Unter-)Pächter - unter Verwendung seines bisher in der Firma der GmbH enthaltenen Namens als Einzelkaufmann fort, haftet er auch nach Veräußerung des GmbH-„Mantels“ für die Schulden der Gesellschaft iSd § 25 HGB.

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