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Wohnraumschaffung muß zu eigenen Wohnzwecken erfolgen

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1991, 340 Heft 11 v. 1.11.1991

EStG § 18 Abs 1 Z 3

Für die Errichtung eines Eigenheimes bzw einer Eigentumswohnung können nur dann Sonderausgaben geltend gemacht

Seite 340


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