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Auswirkung arbeitsrechtlicher Vergleiche in der Sozialversicherung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1991, 334 Heft 11 v. 1.11.1991

ASVG §§ 11 Abs 2, 49 Abs 6

Die Bindung der Sozialversicherungsträger und Verwaltungsbehörden an rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen über Entgeltansprüche iSd § 49 Abs 6 ASVG kommt nicht zum Tragen, wenn von den Arbeitsvertragsparteien zulässigerweise eine von der Entscheidung abweichende vergleichsweise Regelung getroffen wurde.

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