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Verpflichtungen des Überlassers gegenüber Beschäftiger bei Arbeitskräfteüberlassung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1991, 332 Heft 11 v. 1.11.1991

ABGB §§ 471, 1052, 1151

AÜG § 14

Aus dem AÜG ergibt sich keine Verpflichtung des Überlassers, dem Beschäftiger die volle Lohnzahlung gegenüber den verliehenen Arbeitnehmern bzw die Entrichtung der für den Beschäftigungseinsatz angefallenen Sozialversicherungsbeiträge nachzuweisen.

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