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Sicherheitsleistung bei Aufschiebung der Exekution auf Grund eines jugoslawischen Schiedsgerichtsurteiles

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1991, 327 Heft 11 v. 1.11.1991

EO §§ 42 Abs 1 Z 1, 44 Abs 2

Abkommen vom 18. 3. 1960, BGBl 1961/115, zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen und Schiedsvergleichen in Handelssachen: Art 3, 6.

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