ABGB § 914
HVG § 1
Beim Subordinationsfranchising sind eine Betriebsförderungspflicht des Franchisegebers nach Maßgabe des Marketingkonzeptes und des vertraglichen Franchisepaketes und eine Treuepflicht im Sinne einer gebührenden Rücksichtnahme auf die billigen Interessen des Absatzmittlers charakteristisch; so hat der Franchisegeber alles zu unterlassen, was die Absatztätigkeit seines Vertragspartners und ihren Erfolg stören könnte, er hat daher auch bei der Ausgestaltung seines Versandhandelssystemes auf den Franchisenehmer Rücksicht zu nehmen.