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Zur Reform des österreichischen Stiftungsrechts

WirtschaftsrechtGertraud FuchsRdW 1991, 314 Heft 11 v. 1.11.1991

1. Reformbestrebungen in Österreich

Das österreichische Stiftungsrecht hat seine Grundlagen im ABGB (§ 646), im Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 1974 (BG 27. 11. 1974, BGBl 1975/11) sowie in den Landesgesetzen. Danach sind nur Stiftungen mit gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken zulässig. Diese Beschränkung in Verbindung mit den unbefriedigenden steuerlichen Bestimmungen, die den Gemeinnützigkeitsbegriff noch wesentlich enger definieren als das Stiftungsrecht, hat dazu geführt, daß Stiftungen in Österreich - im Gegensatz zu seinen Nachbarstaaten Liechtenstein, Schweiz und BRD - praktisch keine Rolle spielen. Nachdem seit Jahren der Ruf nach einem modernen Stiftungsrecht und einem die Bedürfnisse der Stiftungen berücksichtigenden Steuerrecht ertönt1)1)Helbich, SWK 1984, B V 9, 16. und immer mehr Unternehmer Stiftungen im Ausland gründen2)2)Wiesner, RdW 1989, 345 und Igerz, RdW 1990, 170; Cerha, Gewinn 1991/2/146., wurde nunmehr die Schaffung eines modernen Stiftungsrechts in das Arbeitsübereinkommen der beiden Regierungsparteien aufgenommen. Es soll dazu beitragen, verbesserte Rahmenbedingungen für die österreichische Wirtschaft zu schaffen, um deren Wettbewerbsfähigkeit international zu stärken.

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