Mit der Steuerreform 1989 wurden für den IFB des § 10 EStG 1988 2) eine neue Verlustausgleichsbeschränkung3) und -vortragsbestimmung eingeführt, da Investitionsbegünstigungen grundsätzlich nur Gewinne von der Versteuerung freihalten und gewinnbringende Unternehmen fördern sollen. Ein Anreiz zur Konstruktion von Verlustbeteiligungsmodellen soll davon nicht ausgehen4).