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Anforderungen an die Verkehrsgeltung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1991, 292 Heft 10 v. 1.10.1991

MSchG § 4

UWG § 9 Abs 3

Je geringer die Kennzeichnungskraft und je höher das Freihaltebedürfnis ist, umso größere Anforderungen sind an den Grad der Verkehrsgeltung zu stellen; soll ein im Sprachgebrauch nur schwer entbehrbares Wort monopolisiert werden, dann muß die Kennzeichnungskraft daher einhellig oder nahezu einhellig bejaht werden.

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