ABGB: §§ 880 a, 914, 1346
Bleibt die Haftungserklärung nach der iSd § 914 ABGB vorgenommenen Wortinterpretation unklar, ist auf den Geschäftszweck und die Interessenlage Bedacht zu nehmen; for-
Seite 288
ABGB: §§ 880 a, 914, 1346
Bleibt die Haftungserklärung nach der iSd § 914 ABGB vorgenommenen Wortinterpretation unklar, ist auf den Geschäftszweck und die Interessenlage Bedacht zu nehmen; for-
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