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Wann tritt das RLG wirklich in Kraft?

BilanzrechtArthur WeilingerRdW 1990, 362 Heft 9 v. 1.9.1990

1. Bundesgesetze erlangen gem Art 49 Abs 1 Satz 2 B-VG - wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist - ihre verbindliche Kraft nach Ablauf des Tages, an dem das Stück des BGBl, das die Kundmachung enthält, herausgegeben und versendet wird1)1)Vgl auch § 4 Abs 1 BGBlG 1985/200 (WV).. Grundsätzlich erstreckt sich ihre Wirkung auf das gesamte Bundesgebiet2)2)Vgl Art 49 Abs 1 Satz 2 zweiter Halbsatz B-VG; § 3 BGBlG..

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