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Beschäftigungsbewilligung für ausländische Lehrlinge

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1990, 354 Heft 9 v. 1.9.1990

AuslBG § 4 Abs 1 und 2

Die zweite Tatbestandsvoraussetzung des § 4 Abs 1 AuslBG (Nichtentgegenstehen wichtiger öffentlicher oder gesamtwirtschaftlicher Interessen) gilt auch für Lehrlinge.

VwGH 4. 9. 1989, 89/09/0058

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