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Konventionalstrafe wegen Verletzung einer Konkurrenzklausel

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1990, 293 Heft 7 v. 1.7.1990

AngG § 38

ABGB § 1336 Abs 2

Die Vertragsstrafe kann in vereinbarter Höhe grundsätzlich auch dann begehrt werden, wenn der Schaden die Höhe der Konventionalstrafe nicht erreicht oder wenn kein Schaden eingetreten ist.

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