UStG: § 1
Mit Bundesverfassungsgesetz vom 15. 12. 1987, BGBl 640, wurde ab 1. 1. 1988 die Kompetenz für Angelegenheiten des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung den Ländern übertragen. Gleichzeitig bestimmt Art II Abs 1 leg cit, daß die entsprechenden Bestimmungen der Förderungsgesetze in jedem Land als Landesgesetze gelten.