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Haftung des geschiedenen Ehegatten für gemeinschaftliche Schulden

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1990, 251 Heft 6 v. 1.6.1990

ABGB § 1170

AußStrG §§ 229 ff

EheG:§§ 55 a, 98

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