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Grenzen des Zurückbehaltungsrechtes des Werkunternehmers; Skontoabzug bei vorzeitigen Teilleistungen und verspäteter Schlußzahlung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1990, 108 Heft 4a v. 1.4.1990

ABGB §§ 914, 932 Abs 2, 1167, 1170, 1295 Abs 2

Der Werkbesteller darf den Werklohn nur so lange zurückbehalten, als der aus der Ausübung seines Rechtes zu erwartende Nutzen, nämlich die Mängelbehebung, nicht in einem krassen Mißverhältnis zu dem dabei dem Werkunternehmer zugefügten Schaden steht.

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