vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Hausgehilfin idR nicht außergewöhnlich bzw nicht zwangsläufig

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1990, 99 Heft 3 v. 1.3.1990

EStG § 34

Bei einem wirtschaftlichen Einkommen (Bf geschieden mit zwei Kindern) von rd 600.000 S ist die Beschäftigung einer Hausgehilfin nicht außergewöhnlich, denn die Mehrzahl der StPfl gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes beschäftigt in aller Regel eine Haushaltshilfe.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!