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Bewertung der Entnahme von Speisen und Getränken durch Gastwirte

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1990, 97 Heft 3 v. 1.3.1990

EStG § 15 Abs 2

Gem Abschn 42 Abs 2 EStR 1984 bestehen aus Vereinfachungsgründen keine Bedenken, für die Bewertung der Entnahme von Speisen und Getränken im Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe grundsätzlich von jenen Werten auszugehen, die für Zwecke des Steuerabzugs vom Arbeitslohn als Sachbezug anzusetzen ist. Bei erheblichem Abweichen der Sachbezugswerte von den tatsächlichen Kosten sind diese anzusetzen.

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