vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Strafe nach ASchG

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1990, 90 Heft 3 v. 1.3.1990

ASchG § 31 Abs 2 lit p, 3 lit b

AAV § 86 Abs 1

Die Übertretung des § 86 Abs 1 AAV ist dem § 31 Abs 3 lit b zu subsumieren, da § 86 Abs 1 AAV als Konkretisierung der „geeigneten Einrichtungen zur Aufbewahrung und zur Sicherung vor Wegnahme der Straßen-, Arbeits- und Schutzkleidung“ (§ 14 Abs 4 ASchG) zu werten ist. § 31 Abs 2 lit p ASchG (mit höherer Strafobergrenze) ist daher nicht anzuwenden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!