ARG § 9 Abs 2
UrlG § 6 Abs 3
Zu einer Weiterzahlung des Provisionsdurchschnittes an Feiertagen und während des Urlaubs kommt es dann nicht, wenn von vornherein feststeht, daß der Vertreter in diesen Zeiten keinerlei Provisionen verdienen kann.
ARG § 9 Abs 2
UrlG § 6 Abs 3
Zu einer Weiterzahlung des Provisionsdurchschnittes an Feiertagen und während des Urlaubs kommt es dann nicht, wenn von vornherein feststeht, daß der Vertreter in diesen Zeiten keinerlei Provisionen verdienen kann.